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Vorfälligkeitsentschädigung
Was ist die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, wen betrifft das und wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung konkret ermittelt
Wenn man ein Hypothekendarlehen mit fester Zinsbindung vor Ablauf des Vertrages kündigen möchte, muß man der Bank die entgangenen Einnahmen ersetzen - die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung muß gezahlt werden. Auf eine vorzeitige Kündigung braucht die Bank aber nur in bestimmten Fällen eingehen. Diese sind z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder die Veräußerung der Immobilie. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss auf Grundlage der Rendite von Hypothekenpfandbriefen angesetzt werden.
Lassen Sie Ihren Vertrag von neutralen Dritten überprüfen, denn die Banken verrechnen sich häufig und stehen dem Thema nicht immer unbedingt aufgeschlossen gegenüber. Verbraucherzentralen, Honorarberater, Finanzplaner und Rechtsanwälte bieten ihre Dienste gegen Gebühr an, z.T. erfolgt eine Vorprüfung sogar kostenlos (siehe den Tipp ganz unten).
Übrigens fällt die Vorfälligkeitsentschädigung auch dann an, wenn man z.B. einen Vertrag über ein Hypothekendarlehen abgeschlossen hat, aber das Darlehen nicht in Anspruch nimmt. Denkbar ist dies z.B.in Fällen, wo der Kaufvertrag für ein Haus nicht zum Abschluß gekommen ist.

Weitere Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung:

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